Schön wäre es... (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Freitag, 18.07.2014, 01:34 (vor 3614 Tagen) @ westtoeast

Grundsätzlich kann man seine Ansprüche natürlich immer geltend machen. Das Problem ist, dass ab einer gewissen Grenze, die abstrakt zu ziehen sicherlich nicht leicht ist, möglicher Erlös eben in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand (und dem Risiko, dass die eigene Rechtsauffassung eben doch falsch ist) stehen.

Mit dem Aufwand hast du in der Tat recht. Der war sehr hoch im Vergleich zu meinem individuellen Nutzen. Aber jetzt liegt die Vorlage auf meinem Rechner und ich weiß genau, was ich machen muss, um meine Rechte durchzusetzen. Die Rechtsprechung vom EuGH hat sogar die Sache sehr vereinfacht.

Und dann kommt eben irgendwann der Begriff "Rechthaberei" ins Spiel. Ob es sich dafür zu prozessieren lohnt, mag jeder selbst entscheiden. Wie an anderer Stelle gesagt: Weder bei SNCF noch bei DB hast Du eine rechtliche Klärung der "Problematik", sondern hat die Gegenseite immer das getan, was zu erwarten war: nachgegeben, weil es den Aufwand nicht lohnt.

Die andere Seite hat nachgegeben, weil sie eingesehen hat, dass sie keine Chance gegen mich hatte;-)

Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.


Der Satz könnte allenfalls stimmen, wenn Du das Wort "strittig" einführst. Wenn Ansprüche eindeutig bestehen, habe ich noch nie Probleme mit der Erstattung gehabt. Wenn es natürlich um so komplizierte Fälle wie – ich darf das hier einmal etwas überspitzt ausdrücken – vorenthaltene Croissants bei einer Nachtzugreise geht – ist die Sachlage eben etwas komplexer und vielleicht doch nicht so eindeutig, wie Du meinst.

Der Fall mit der SNCF wegen der Verspätungsentschädigung war glasklar. Mein Risiko war nicht so hoch, wie es dir anscheinend erscheint. Die Croissants habe ich übrigens nicht eingeklagt, um mein Risiko zu minimieren.

Dieser Vergleich hinkt ja gleich an mehreren Stellen ganz fürchterlich: Erstens haben Verkehrsunternehmen eine Vielzahl von Forderungen über 40 Euro offen – so oft dürfest selbst Du Deine Fahrgastrechte noch nicht geltend gemacht haben. :-) Das ergibt also in der Summe einen ganz anderen Betrag. Zweitens handelt es sich bei der Vielzahl der Fälle um eindeutig geklärte Ansprüche, die die Verkehrsunternehmen, wenn sie gegen sie bestehen würde, ganz problemlos ausgezahlt hätten. Drittens steht für die Verkehrsunternehmen nicht nur die konkrete Forderung im Mittelpunkt sondern auch die Präventivwirkung. Würden die Ansprüche nicht eingeklagt, wäre mit noch mehr – sanktionslos bleibenden – Schwarzfahrern zu rechnen.

Jetzt wirst Du entgegen, dass Du ja genau wegen dieser präventiven Wirkung auch für die Rechte aller Reisenden kämpfst. Nur stimmt das leider nicht. Du hast in den beiden Fällen DB und SNCF überhaupt keine abstrakte Klärung der aufgeworfenen Fragen erreicht, sondern DB und SNCF haben Dir jeweils aus Kulanz Deine Forderung erfüllt.

Ich bitte dich, insbesondere bei dem Fall der SNCF kannst du doch nicht ernsthaft von Kulanz reden. Die haben ihre Schulden immer noch nicht vollständig bei mir bezahlt.

Eine abstrakte Klärung kann ich sowieso nicht erreichen. Die allgemeine Regelung steht im Gesetz. Vor dem Amtsgericht kann nur der konkrete Einzelfall geklärt werden. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ein anderes Gericht in einem vergleichbaren Fall die selbe Entscheidung trifft.

Gruß
Florian


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