Kreative Umwege tariflich korrekt? - Teil 1 (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 16:02 (vor 3619 Tagen) @ Florian

Eine Verweigerung solcher Anfragen wäre auch unsinnig. Beim Online-Ticket, prüft ja auch keiner, ob eine Stichstrecke befahren wird.

Könnte im Konflikt am Ende auch eine Rolle spielen. Immerhin kann einem Fahrgast der Vorwurf gemacht werden, online absichtlich unbuchbare (theoretisch, ich denke, die DB könnte ihre Meinung dass einige verkaufte Routen nicht gültig sind nicht juristisch durchboxen, meine Vermutung) Fahrkarten kaufst. Am Schalter der Verkäufer zugleich Berater und im Dienst der DB. Insofern müsste, ja wenn es tatsächlich "verbotene" Fahrkarten gäbe, er ja sich weigern, diese zu verkaufen. Die Bahn (also der Zub) kann ja schlecht jemandem den Vorwurf machen, nicht entsprechend den BB gebucht zu haben, wenn sie selbst (in Form des Angestellten am Schalter) dich nicht informiert hat, dass es nicht ginge.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes könnte natürlich unlauterer Wettbewerb vorgeworfen werden, da die Bahn Fahrkarten für einen angegebene Strecke zu einem angegebenen Preis verkauft, mit dem Ziel, sie durch die BB für ungültig zu erklären und die Reise dann mehr kostet als vereinbart. Natürlich könnte man versuchen, das durchzuboxen, den Spieß eben umdrehen, Betrugsversuch durch die Bahn. Würde aber natürlich im Endeffekt dazu führen, dass dies ein Grund mehr für die Bahn wäre, diese Schlupflöcher endgültig zu verschließen.


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