Mitnahme von Zeitung aus d. 1. Klasse: § 242 StGB (Allgemeines Forum)

Roide11, Mittwoch, 10.08.2011, 20:48 (vor 4645 Tagen) @ Heros39

Es ist zwar richtig, dass das OLG Celle die Zueignungsabsicht mit der Begründung bejaht hat, im Lesen liege ein teilweiser Verbrauch, so dass aus Neuware eine Gebrauchtware werde. Dies ist aber nicht zwingend anzunehmen: Zu einer Enteignung kommt man nur, wenn man den "Verkaufswert als neu" als in der Zeitung verkörperten Wert ansieht. Dies ist aber sehr zweifelhaft, weshalb man hier auch durchaus einen Fall von strafloser Gebrauchsanmaßung annehmen darf.


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