Situation und Haftung (Allgemeines Forum)

Silver, Dienstag, 21.12.2010, 13:52 (vor 5612 Tagen) @ Thalyseo

Gibt es bei der Bahn eigentlich Entschädigungen über den Fahrpreis hinaus? Ich meine, eine reine Erstattung des Fahrpreises (100 %) fände ich hier ein bißchen mager.

Der Fahrpreis wird maximal zu 50% erstattet. Schadensersatz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen und beschränkt auf Hotelkosten oder Ersatzbeförderung. Letzteres begrenzt auf 80 €.

Vor allem aber die Frage, wer blechen darf: Die DB und/oder die SNCB? Ich würde hier fast schon für eine gemeinsame gesamtschuldnerische Haftung plädieren. -;)

Blechen muss primär die Bahn, die die Fahrkarte verkauft hat. Ob inzwischen eine Regelung zum Ausgleich zwischen den Bahnen existiert, entzieht sich meiner Kenntnis.


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