Situation und Haftung (Allgemeines Forum)

Thalyseo, Dienstag, 21.12.2010, 13:24 (vor 5609 Tagen) @ Steffen

... geplante Ankunft 18:36 h; reale Ankunft 03:06 h!


Mit welchen Zügen? In Belgien gibts ja eigentlich keinen Nachtverkehr...

Die waren aber gestern alle massig verspätet. Der IC A fuhr bspw. abends über Landen und Waremme und begann/endete teilweise in Brügge.

Das mit der Verspätung des IR von drei Stunden und noch was habe ich auch gelesen, aber für einen technischen Fehler gehalten.

Gibt es bei der Bahn eigentlich Entschädigungen über den Fahrpreis hinaus? Ich meine, eine reine Erstattung des Fahrpreises (100 %) fände ich hier ein bißchen mager.

Vor allem aber die Frage, wer blechen darf: Die DB und/oder die SNCB? Ich würde hier fast schon für eine gemeinsame gesamtschuldnerische Haftung plädieren. -;)


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