Fahrradmitnahme im internat. Verkehr (Allgemeines Forum)

alleo, Montag, 20.12.2010, 16:36 (vor 5614 Tagen) @ Jogi

Du weißt schon, dass die EG-Verordnungen in nationales Recht umgesetzt werden müssen?

(1) Interessant, das widerspricht eigentlich der Mitnahmemöglichkeit im TGV.

Herzlichst, Jogi


Nein, Verordnungen gelten sofort und direkt. In nationales Recht umgesetzt werden müssen Direktiven (Richtlinien).


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