Fahrradmitnahme im internat. Verkehr (Allgemeines Forum)

Jogi, Montag, 20.12.2010, 16:33 (vor 5613 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Jogi, Montag, 20.12.2010, 16:36

Gleich vorab: Links führen Zu großen PDF-Dokumenten.

Ergibt sich bitteschön woraus?

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, PDF-Seite 29 (= 15.1.):
Lassen die Beförderer die Mitnahme von Fahrrädern zu, gelten die nachstehenden Bedingungen.
Die Fahrplanunterlagen der Beförderer legen die Züge fest, in denen die Mitnahme möglich ist. Das ist nur der Fall, wenn Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Diese Fahrradstellplätze werden durch Piktogramme an den Wagen bzw. – wenn vorhanden – durch Wagenstandsanzeiger am Gleis angezeigt. Grundsätzlich besteht für die Fahrradmitnahme eine Reservierungspflicht. Dann ist ein Reservierungsbeleg für den Fahrradstellplatz erforderlich. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Fahrrädern ohne Stellplatzreservierung möglich, wenn auf der gesamten vorgesehenen Strecke entsprechende Kapazitäten frei sind und das Zugpersonal sie gestattet.

Ein Blick in die BB der DB sagt (S. 15):
Die Mitnahme von Fahrrädern ist [...] in Zügen, die mit [Symbol der reservierungspflichtigen Fahrradmitbahme] [...] gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen der Produktklasse IC/EC mit dem [o.g.] Symbol ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig. In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen.(1)

Ansonsten ist das Wort des Zub ausschlaggebend. Wenn der ZC sagt, das Rad wird mit Verwies auf Fluchtwege nichtmitgenommen ist alles gesagt.
Andererseits gibt es so kulante Zub, die in einem ICE-1 oder in einem Bimz die Abteile freihalten und man die Räder dort unterbringen konnte.

Ich erkenne in den Fahrgastrechten keine Möglichkeit die Weiterfahrt im nächsten Zug zu untersagen, wenn das beförderte Gepäckstück dort nicht erwünscht ist.

Du weißt schon, dass die EG-Verordnungen in nationales Recht umgesetzt werden müssen?
Und vor allem, wo wird denn ein Fahrrad als normales Gepäckstück behandelt? Da jeder Reisende ein Stück Traglast mitnehmen darf, dürfte ich dann ohne Gepäck immer ein Fahrrad mitnehmen...

(1) Interessant, das widerspricht eigentlich der Mitnahmemöglichkeit im TGV.

Herzlichst, Jogi


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