Na, ob RTL und der Stern... (Allgemeines Forum)

Jog0209, Samstag, 20.11.2010, 16:19 (vor 5635 Tagen) @ br 403

Hi,

Zum einen darf die Waffe nur im Dienst getragen werden, das heißt bei An- und Abfahrt zum Dienstort darf keine getragen werden und


stimmt so auch nicht. Es darf wohl die Dienstwaffe auf dem Dienstweg als auch auf dem Rückweg getragen werden. Natürlich gibt es da ein kleines aber, aber es wäre erlaubt.

Naja das "kleine aber" ist, das zum einen die Genehmigung des Dienstherren vorliegen muss, und zum andern die Waffe verdeckt und sicher transportiert werden muss, auch wenn sicherlich letzteres nicht so arg beachtet wird.


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