Na, ob RTL und der Stern... (Allgemeines Forum)

Jog0209, Freitag, 19.11.2010, 13:55 (vor 5640 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Jog0209, Freitag, 19.11.2010, 13:55


Ich meine mich zu entsinnen, dass die Dienstwaffe genauso zur ordnungsgemäßen Polizeiuniform gehört wie die Mütze? Kann natürlich auch ein gern geglaubtes und erzähltes Märchen sein, aber demnach wären alle uniformierten Polizisten bewaffnet und die "Sensation", die sich aus der Schlagzeile ableiten lässt, hält sich in Grenzen.

Da liegst du falsch, aber auch Märchen sind ja schön;-).

Zum einen darf die Waffe nur im Dienst getragen werden, das heißt bei An- und Abfahrt zum Dienstort darf keine getragen werden und
2. gibt es ja auch genügend Beamte mit mehreren, versteckten oder ebend gar keinen (Bereichbeamte, Verkehrsdienst, teilw. die Poizei des Bundestages) Waffen.

Naja und das eben halt dann solche Waffen und nicht die übliche "kleine" Handfeuerwaffe mitgeführt wird liegt ganz klar in der Abschreckungswirkung UND dem Nutzen der Standardwaffe.


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