Zulässigkeit FK Anfangsstrecke? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 12.10.2010, 22:25 (vor 5699 Tagen) @ Holger2

Zum Thema: Natürlich darfst Du Dir eine Fahrkarte für ein entfernteres Ziel kaufen und vorher aussteigen. Unfair fände ich es, wenn Du Dich bei Aufforderung ("die Fahrkarten bitte") quasi verstecken würdest. Das kann man aber auch ohne Fahrkarte, es gibt genug Menschen, die plötzlich einschlafen, wenn der Schaffner kommt. Dir das zu unterstellen, wäre also auch nicht gerechtfertigt. Wenn kein Zugbegleitpersonal im Zug ist oder sich dieses mal wieder im ZuB - Abteil verschanzt (wie häufig nachmittags ab Frankfurt), ist das nicht Dein Problem - dann hat der Auftraggeber eben zu viel gespart. Natürlich kannst Du Dich auch unterwegs entscheiden, früher auszusteigen.

Danke, das war letztlich genau die Frage: habe ich als Fahrgast meinem Teil genügt, indem ich die FK Anfangsstrecke löse und warte, dass ein Kin/Zub kommt und dann bei der Kontrolle natürlich nicht weglaufe, sondern mein Reiseziel nenne und ggf. den entsprechenden Betrag zuzahle?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DB mir unterstellen kann, schwarzfahren zu wollen. Wie gesagt, wenn kein Personal vorhanden ist oder das Personal keine Zeit/Lust zur Kontrolle hat kann es doch nicht das Problem des Fahrgastes sein?!?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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