Zulässigkeit FK Anfangsstrecke? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Montag, 11.10.2010, 14:09 (vor 5721 Tagen) @ abomz

Hallo,

ist es in jedem Fall zulässig, sich mit einer FK-Anfangsstrecke in den Zug zu setzen und darauf zu warten, dass der Kin oder Zub durchkommt?


Oder kann es zu 40 Euro führen, wenn erkennbar ist, dass das gewünschte Reiseziel am Abgangsbahnhof am Automaten zu lösen gewesen wäre?

Kauf doch einfach das Reiseziel, wenn die entsprechende Nummer am Automaten angegeben ist.
Mein Verständnis sagt mir, du bist Schwarzfahrer sobald du die Fk Anfangsstrecke hast, du am Abgangsbahnhof das Ticket zum Ziel für Bargeld aber bekommen hättest (Schalter offen oder Ziel am Automaten vorhanden).

Wegen langer Schlangen am geöffneten Schalter oder NTA darf keiner zum Schwarzfahrer werden, wenn er dann am Nahverkehrsautomat eine Anfangsstrecke zieht.

Dass ein ZuB sich Gedanken darüber macht, ob das Ziel nun auf der Liste stand oder nicht, kann ich mir nicht vorstellen. Außer es handelt sich um eine Großstadt in der Nähe, bei der offensichtlich ist, dass die Zielnummer am Automaten angegeben war.

Wer ehrlich auf einen Zugbegleiter zugeht, sollte eigentlich keine Probleme haben.

Es soll schon Leute gegeben haben, die sind für 10 Euro von Hof bis Koblenz gefahren, weil kein ZuB in der Lage war, die Fk Anfangsstrecke anzurechnen.

Ich hatte oft das Gefühl, der Zugbegleiter wollte unbedingt einmal das in der letzten Schulung gelernte anwenden ;)


Leider weigert sich ein bekanntes Eisenbahnverkehrsunternehmen aus der Deutschen Hauptstadt Anfangsstrecke oder Normalpreisfahrkarten gemäß gültigem Eisenbahntarif zu verkaufen.


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