Volle Zustimmung (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Sonntag, 29.08.2010, 22:39 (vor 5597 Tagen) @ kalle.55

Hallo,

bei allen rechtlichen Mitteln, die eventuell möglich sind, würde ich es aber zunächst mit einem netten Brief an den Kundendialog versuchen. Das hilft in der Regel mehr, als gleich die Brechstange rauszuholen und das BGB runterzurattern.

Gruß
Kalle

Immer erst eine Kulanzlösung anstreben ! Ist oftmals der beste Weg und ich glaube nicht, dass man das unbedingt durchsetzen will.

@Peter Löwe: Wenn das nichts hilft: Die Willenserklärung zum Kaufvertrag anfechten wegen Irrtum. Du wußtest zwar was Du gekauft hast, hast Dich aber beim Kauf des Produktes getäuscht.

Und dann irgendwo in der Mitte treffen.

Vielleicht brauchst Du ja ein Jahresabo für eine kürzere DB-Strecke ? Dies würde es -glaube ich- vereinfachen.

Wenn es dann funktioniert hat wäre eine Info hier im Forum nett.

Grüße GUM


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