Sonderkündigung BC 100 nach § 314 BGB (Fahrkarten und Angebote)

bskf, Samstag, 28.08.2010, 23:26 (vor 5598 Tagen) @ Frank-RE

ergänzend zur Antwort von Cyberle:

Es gibt da auch noch den mitreingesetzten Abs. 4:

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

D.h., sofern berechtigte Gründe vorhanden sind, hast Du zwar das Recht auf Kündigung. Deinem Vertragspaertner musst Du jedoch Schadensersatz leisten. Welche Höhe hier angemessen ist, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Im Zweifelfall wird der Vertragspartner, sofern es keine andere branchentypiche Regelungen gibt, erstmal 90-100% des Vertragsrestwertes ansetzen...... :-(

@Peter:
Lass Dich trotzdem nicht entmutigen, eine Sonderkündigung durchzusetzen!
Der 314er hilft jedoch nur bedingt.

Grüße


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