Sonderkündigung BC 100 nach § 314 BGB (Fahrkarten und Angebote)

Frank-RE, Recklinghausen, Sonntag, 29.08.2010, 00:55 (vor 5599 Tagen) @ bskf
bearbeitet von Frank-RE, Sonntag, 29.08.2010, 00:59

Wahrscheinlich muss er der Bahn die "entstandenen Aufwendungen" erstatten.
In dem fall wären es ca 40 Euro für das Ausstellen der Karte und ggf eine "Verwaltungsgebühr".
Alles andere müsste die Bahn nachweisen. Und fiktive Fahrten durch eine BC 100 lassen sich halt schlecht nachweisen.

Natürlich bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung des Richters.

Ich sehe hier jedoch gute Chancen das er rauskommt aus dem Vertrag; zumal der berufliche Grund weggefallen ist und er es hat nicht vorraussehen können, das der Job nicht mehr besteht.

Im Umkehrschluss würde das ja heißen, falls er durch die monatlichen Belastungen der BC 100 seinen regelmäßigen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Miete etc)müsste ggf das Sozialamt einspringen und wäre damit eine Kostenübernahme durch den Sozialträger notwendig, wären die Forderungen der DB sicherlich zweitrangig.
Die Forderung der Bahn würde somit nicht aufrechterhalten werden können.

Tip: eine Rechtsberatung beim Anwalt kostet ca 50€. Ob die Bahn wegen 2400 Euro es auf ein Verfahren ankommen lässt wage ich mal zu bezweifeln, da hier der Erfolg für die Bahn sehr zweifelhaft ist.
Ein Jurist (auch die bei der Bahn) urteilt anders als ein Call-Center-Agent bei der Bahn;-)


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