Sonderkündigung BC 100 nach § 314 BGB (Fahrkarten und Angebote)

Frank-RE, Recklinghausen, Sonntag, 29.08.2010, 01:07 (vor 5600 Tagen) @ cyberle
bearbeitet von Frank-RE, Sonntag, 29.08.2010, 01:09

Geldnot ist sehr wohl ein Grund. Ich bin gerade aus einem laufenden Vertrag bei E-plus rausgekommen, da der Inhaber des Vertrags unverschuldet in Geldnot gekommen ist.
In besagten Fall waren Unterhaltsfordwerungen an die Ehefrau höherwertig anzusehen als das Recht auf Vertragserfüllung für weitere 20 Monate bei E-Plus.
Der Kläger hatte also nach Abzug der monatlichen Belastungen weniger als ihm zum Lebensunterhalt reichen würde und wäre somit auf Kostenübernahme durch den Sozialträger angewiesen gewesen.
Die Forderungen von E-Plus sind somit in diesem fall hinfällig und der Vertrag war fristlos zu kündigen.

Wichtig in allen Fällen des 314 Bgb jedoch die "unverzügliche" Meldung des Kündigungsgrundes. In der allgemeinen Rechtssprechung heißt das ca 14 Tage.
Wenn mir allerdings erst nach 6 Monaten "einfällt" das ich kündigen möchte, wird einer Kündigung nach 314 in der Regel vor keinem Gericht mehr entsprochen.


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