SWT->Fahrgast->Rechte (Allgemeines Forum)

Jogi, Montag, 16.08.2010, 11:10 (vor 5798 Tagen) @ fjk

Hallo fjk,

tja, auch wenn bei der Formulierung etwas im argen liegt, ist das SWT wohl tatsächlich von der "20-Minuten-Regel" ausgenommen.

Ja. Aber wer einen günstigen Preis haben will, der muss damit rechnen, dass anderswo Abstriche gemacht werden müssen.

Dennoch bleibt man Fahrgast mit Fahrgastrechten. Das betrifft dann, da die Verspätungserstattung wegen Lächerlichkeit ausgeschlossen ist (schon öfter gesagt: aber meine Aufpreise für 45 Cent muss ich bezahlen...),...

Schick doch eine Standardbriefmarke ein mit dem Verweis, den Rest können Sie behalten... :D

...nur noch die "lebensrettenden Rechte" Taxi oder Hotel am Abend. Ob man da nicht situationsbedingt mit einer Freigabe aus Bahnsicht billiger davonkäme?

Kann gut sein. Aber andererseits wollten doch alle unbedingt gesetzlich verankerte Fahrgastrechte, da das zuvor bestehende, weithin als "Nazi-Recht" titulierte Repertoire der Fahrgastrechte aus den 1930ern stammte und wohl nicht gut genug war. Hier im Forum weiß eigentlich keiner, was an den neuen FGR gut ist außer eben der gesetztliche (= einklagbare) Anspruch (wird sich das in der Praxis je auswirken?) und die Möglichkeit, Bargeld anstatt Gutscheine zu bekommen.
Davor war doch eine Freigabe des WET für einen passenden FV-Zug möglich und auch nicht unüblich, wenn ich mich richtig erinnere?

Abgesehen davon, dass diese unter Erläuterung der Umstände ggf. "auf Kulanz" hier und da zu kriegen wäre, aber das hat mit den FGR nichts zu tun.

Schöne neue Welt :) Aber zum Glück erweist sich die DB meiner Erfahrung nach kulanter als es der Volksmund zu bekunden weiß.

Entsprechend sind wohl auch weiterhin die "offiziellen", durchgesagten oder sonstwie kommunizierten Fernzugfreigaben zu deuten.

Aber die haben doch mit dem WET zumeist wenig zu tun. Vor allem bei Bauarbeiten kommt das doch "planmäßig" vor: der RV-Zug fällt deswegen aus, mit einem IC(E) kann man das ausgefallene Teilstück überbrücken. Aber das WET ist bei solchen Fällen manchmal explizit ausgeschlossen.

Aber zurück zum Thema: ist doch schon mal was, dass man immerhin kurz vor dem Ziel in ein Hotel darf, wenn man in Lüneburg den Metronom Richtung Oberbayern verpasst. Auch wenn dieser Sachverhalt ähnlich schwierig klar zu machen sein dürfte, wie die dringend benötigte Fernzugfreigabe... zumindest hinterher sollte das doch funktionieren?

Ich würde in so einem Fall die Verspätung bestätigen lassen und dann "hinterherfahren", bis es nicht mehr weitergeht und dann ggf. an einer etwas größeren Stadt (z.B. München statt Rosenheim) die Reise abbrechen, um dort eine Unterkunft zu suchen. Wie sieht es dann eigentlich mit der Weiterfahrt am nächsten Tag aus? Würde das WET anerkannt werden, wenn die Verspätung drauf vermerkt ist?

Etwas frech ist die Regelung dennoch: denn was sind "erheblich ermäßigte Fahrscheine". Da ist man doch ganz schnell wieder bei Semester- und Jobtickets.

Die aktuellen FG-Rechte greifen doch nicht bei Verbünden. Oder bietet die DB auch Semestertickets an?
Bei Zeitkarten (= Jobtickets?) gibt's bei den FGF auch einen Passus (gleicher Link wie oben):

Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt [mit 1,50 bzw. 5 EUR in der 2. Klasse]. Bei Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs bitten wir, die Verspätungsfälle erst nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen, um eine Kumulation der Ansprüche zu gewährleisten.

Hinundhergerissen

Aber nicht zerreißen lassen ;)

Grüße, Jogi


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