SWT->Fahrgast->Rechte (Allgemeines Forum)

fjk, Montag, 16.08.2010, 09:50 (vor 5798 Tagen) @ ICE-T Andernach

Moin,

tja, auch wenn bei der Formulierung etwas im argen liegt, ist das SWT wohl tatsächlich von der "20-Minuten-Regel" ausgenommen. Dennoch bleibt man Fahrgast mit Fahrgastrechten. Das betrifft dann, da die Verspätungserstattung wegen Lächerlichkeit ausgeschlossen ist (schon öfter gesagt: aber meine Aufpreise für 45 Cent muss ich bezahlen...), nur noch die "lebensrettenden Rechte" Taxi oder Hotel am Abend. Ob man da nicht situationsbedingt mit einer Freigabe aus Bahnsicht billiger davonkäme? Abgesehen davon, dass diese unter Erläuterung der Umstände ggf. "auf Kulanz" hier und da zu kriegen wäre, aber das hat mit den FGR nichts zu tun. Entsprechend sind wohl auch weiterhin die "offiziellen", durchgesagten oder sonstwie kommunizierten Fernzugfreigaben zu deuten.
Aber zurück zum Thema: ist doch schon mal was, dass man immerhin kurz vor dem Ziel in ein Hotel darf, wenn man in Lüneburg den Metronom Richtung Oberbayern verpasst. Auch wenn dieser Sachverhalt ähnlich schwierig klar zu machen sein dürfte, wie die dringend benötigte Fernzugfreigabe... zumindest hinterher sollte das doch funktionieren?

Etwas frech ist die Regelung dennoch: denn was sind "erheblich ermäßigte Fahrscheine". Da ist man doch ganz schnell wieder bei Semester- und Jobtickets.

Hinundhergerissen
fjk


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum