Auch das SWT berechtigt bei Verspätungen zur FV-Nutzung! (Allgemeines Forum)

ICE-T Andernach, Sonntag, 15.08.2010, 22:20 (vor 5800 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von ICE-T Andernach, Sonntag, 15.08.2010, 22:21

Habe mal gegoogelt und das gefunden:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie: Andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/ einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen. Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.

QUELLE

Edit: Da war wohl jemand schneller ;)


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