Fahrgastrechte - digital (Allgemeines Forum)
Gebucht war eine Fahrt mit Reservierung, die Fahrt viel aus und die Reservierung war damit "für die Füße" - dank Aufhebung der Zugbindung anders gefahren, aber die Erstattung der Reservierung geht nicht alleine, darauf kam jetzt die Rückfrage nach der völlig irrelevanten Ankunftszeit des Zuges.
Da sowohl die Verspätungsentschädigung als auch die Erstattung einer nicht nutzbaren Reservierung über ein und den selben Online-FGR-Antrag erfolgt macht die Abfrage insofern Sinn, da damit geklärt ist dass es sich nicht um eine Entschädigung wegen Verspätung handelt.
Wenn man beim Online FGR-Antrag verneint, dass man mehr als 60 Minuten Verspätung hatte und anschließend bestätigt, dass man keinen Anspruch auf Entschädigung hat, gibt man bei der Frage ob weitere Kosten entstanden sind ein "JA" ein. Hier gibt man die Reservierungsnummer und den Betrag der Reservierungsgebühr ein.
In der Regel funktioniert das.
kommt es aber zu Rückfragen, kommen die per Brief und müssen auch in Papierform beantwortet werden...
Hier nutze ich den telefonischen Kontakt.
Die FGR-Hotline ist recht gut zu erreichen und ich hatte immer kompetentes Personal am Hörer. Meist ist in 5 Minuten alles erledigt.
Müssen tatsächlich Unterlagen nachgereicht werden, Dann schicke ich diese als PDF per Mail mit Angabe der Vorgangsnummer an EUAntragFGR@deutschebahn.com. Dauert etwas, aber funktioniert.
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- Fahrgastrechte - der Digitalisierungsbruch -
Hustensaft,
29.09.2026, 15:51
- Fahrgastrechte - digital - JoeO, 29.09.2026, 17:33