Kunde beim JobCenter / Sozialamt (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 17.09.2026, 19:50 (vor 3 Stunden, 52 Minuten) @ Henrik

also die ärmsten von den ärmsten,
die aber am meisten drangsaliert und diskriminiert werden.

Hier, vor allem neuerdings,
die dringende Verpflichtung, jeden einzelnen Kontoauszug vorzulegen.

Einnahmen machen sich da eher nicht so gut..

Hallo,

also das Jobcenter möchte ich sehen, das eine Verspätungsentschädigung als Einkunft anrechnet.

Mal abgesehen davon, dass es ein Bagatellbetrag sein dürfte: Das dürfen sie genausowenig wie die Überweisung eines Stromguthabens. Denn sowohl der Stromabschlag als auch die Fahrkarte wurde vorher aus Mitteln der Grundsicherung selbst bezahlt, wovon der Empfänger einen Teil zurück bekommt, weil er weniger Strom verbraucht hat oder weil die Bahnfahrt 25 % weniger wert (weil eine Stunde verspätet) war.

In Bezug auf Stromguthaben gibt es da klare Entscheidungen der Sozialgerichte.

Anders ist es selbstverständlich bei Heizkostenerstattungen - Wenn vorher der Abschlag vom Jobcenter gezahlt wurde, muss ein Guthaben natürlich auch an das Jobcenter erstattet werden.

Und die Pfändungsfreigrenze (zzt. 1.589,99 €) ist ohnehin viel höher als jedes Bürgergeld bzw. Grundsicherung. Wenn eine Verspätungsentschädigung an die Gläubiger ausgekehrt wird, hatte der Betroffene vorher auch schon ein komfortables Guthaben auf dem Konto. Und abgesehen davon hat er die Schulden ja irgendwann gemacht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum