Bahnens Sonderrecht (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Dienstag, 11.08.2026, 16:12 (vor 2 Stunden, 0 Minuten) @ JanZ

Jeder andere Betrieb hätte sofort eine Verfügung über die Stilllegung des Betriebes erhalten, bis die Mängel beseitigt sind


Ist das so? Ist in einem vergleichbaren Fall z.B. schon mal ein Straßentunnel oder ein größeres Produktionswerk komplett stillgelegt worden?

Und ob - da wird teilweise sogar wegen kleinerer Dinge reagiert, beispielsweise waren im Saukopftunnel (Bundesstraße 38) die Brandmeldeanlagen mal nicht korrekt (unklar, ob Softwarefehler oder falsch montiert), da wurde der sehr wohl gesperrt. Wie ernst man das nimmt, wird bei jedem Streik in Tunnelleitzentralen deutlich, selbst der Elbtunnel wurde da schon geschlossen (wobei es nur ein Teilstreik war, dennoch waren entsprechend zwei Röhren geschlossen).

Und was Produktionswerke angeht: Da fehlte nur eine Wiederholung einer Genehmigung, dennoch wurde der Betrieb der Ölförderplattform Mittelplate untersagt - jetzt nur mal das, was mir spontan einfällt.

Übrigens:
Üblicherweise ist die Bahn selbst regelmäßig penibler, siehe Fristen für Fahrzeuge oder Weichen, um auch hier nur Beispiele zu nennen.


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