Bahnens Sonderrecht (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 10.08.2026, 08:08 (vor 2 Stunden, 36 Minuten) @ TUI-Ferienexpress

Es gibt bundesweit einschlägige Gesetze die festlegen, in welcher Zeit ein Rettungswagen vor Ort sein muss, in aller Regel ist das maximal eine Viertelstunde - und mit zwei Stunden sind wir davon Galaxien weit entfernt, das lässt sich auch nicht mit Unzulänglichkeiten in einer Leitstelle erklären, da muss weit mehr im Argen liegen.

Hier hat eine Übung also gravierende Mängel aufgezeigt - und was passiert? Nichts! Jeder andere Betrieb hätte sofort eine Verfügung über die Stilllegung des Betriebes erhalten, bis die Mängel beseitigt sind - und bekanntlich, Stichworte Tunnelrettungszüge, Erdungs der Oberleitung etc., ist die Bahn hier mit im Boot, selbst wenn sie selbst nicht die Brandbekämpfung vornehmen muss; da wäre zu prüfen, ob es Mängel bei der Zuwegung zur Strecke gibt (und selbst wenn es nur entsprechende Wegekarten sind). Hier bekommt die Bahn ein mehr als zweifelhaftes Sonderrecht zugestanden ...


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