Noch einmal ganz deutlich: (Allgemeines Forum)

TUI-Ferienexpress, Montag, 10.08.2026, 11:25 (vor 2 Stunden, 29 Minuten) @ JanZ

Guten Morgen,
ich habe hier nich die Bahn" gebasht und mich hier nicht zu Fahrgästen geäußert. Entsprechende Deutungen anderer entbehren jeder Grundlage. Wer mag, kann es ja nachlesen.

Wie geschrieben, im Jahre 2000(!) fand man 90 Minuten an der Strecke Hannover-Wuerzburg problematisch, in dieser Übung 2026 brauchte man an anderer Örtlichkeit den Berichten folgend 2 Stunden.

Mir macht das Sorgen, die ich mit etwas Ironie über die permanenten Jubelmeldungen des Doktor N. kompensiert habe.

Menschen sind verschieden.

Im Übrigen ist der Infrastrukturbetreiber nach meinem Kenntnisstand sehr wohl am Rettungskonzept beteiligt. Eine einminütige Internetrecherche kommt zu folgenden Ergebnissen, aber sie mag natürlich fehlerhaft sein.

"Es greift eine enge Kooperation zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (z. B. der Deutschen Bahn) für den baulich-technischen Bereich und den kommunalen bzw. staatlichen Behörden der Bundesländer (Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutz) für die Gefahrenabwehr.Verantwortlichkeiten der Bahn (Eisenbahninfrastrukturunternehmen)Infrastruktur & Bauliche Anlagen: Erstellung des baulichen und streckenspezifischen Rettungs- und Sicherheitskonzepts (z. B. Rettungswege in Tunneln, Zuwegungen, Löschwasserversorgung) nach Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und europäischen Normen (TSI SRT).Notfallmanagement: Unterhaltung von Notfallleitstellen und Einsatz von qualifizierten Notfallmanagern, die im Ereignisfall als Fachberater unverzüglich an die Einsatzstelle entsandt werden und die Koordination vor Ort unterstützen.Spezialtechnik: Bereitstellung spezieller Rettungszüge oder technischer Hilfsmittel (je nach Streckenkonzept) sowie Mitwirkung bei gemeinsamen Übungen.Verantwortlichkeiten der Behörden und Einsatzkräfte der LänderGefahrenabwehr & Rettung: Die Hoheit und Durchführung des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und der medizinischen Rettung (Fremdrettung) obliegt den Landkreisen, Städten und Gemeinden bzw. den von ihnen alarmierten Feuerwehren und Rettungsdiensten.Alarm- und Einsatzpläne: Ausarbeitung verbindlicher Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne (RAEP) in Abstimmung mit den Notfallleitstellen der Bahn."


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