BILD hat den Supersparpreis entdeckt -> Glücksspiel (Allgemeines Forum)

ÖPNV-Freak, Donnerstag, 16.07.2026, 13:38 (vor 6 Tagen) @ JM


Wenn ein Zug bereits vor Abfahrt Verspätung hat oder absehbar ist, dass Anschlüsse nicht erreicht werden können, leuchtet es mir ein wenn jemand seine Fahrt nicht antritt und das Ticket dann zu einem späteren Zeitpunkt einlöst.

Aber wenn die Verspätung erst beispielsweise kurz vor dem Zielbahnhof eintritt, verstehe ich nicht wie man dann argumentieren kann , dass man den Zug nicht genommen (daher Ticket nicht entwertet) hat und jetzt das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt einlösen will. Ergibt kein Sinn für mich.

Gut zusammengefasst. Ein Sparfuchs sein und den ein oder anderen Trick auf Lager zu haben (wie viele hier im Forum) ist ja in Ordnung. Aber sinnvoll zu erklären, warum man morgens um 6 Uhr nicht losgefahren ist, weil man "ahnte", dass der Zug um 12 Uhr eine hohe Verspätung haben wird, klingt schon skurril. Da merkt man, dass da durchaus spezielle Absichten dahinterstecken.

Hier ist tatsächlich die Frage, ob da das Regelwerk eine Anpassung bräuchte. Zbsp. eine Art "Antrittspflicht", also wenn meine Zugbindung vor der Fahrt nicht aufgehoben wurde, dass ich mit dem Ticket auch starten muss, quasi mit der Abfahrt eine Entwertung stattfindet. Wenn unterwegs was "passiert", dann ist es völlig in Ordnung, wenn man die Zugbindung aufhebt, wobei ich dann natürlich kein ganzes Jahr brauche, um ans Ziel zu kommen, wenn ich schon auf Reisen bin. Quasi eine abgespeckte Variante einer aufgehobenen Zugbindung.


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