Regel zur Aufhebung der Zugbindung bedarf keiner Änderung. (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 16.07.2026, 10:56 (vor 5 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 16.07.2026, 10:57

Es würde schon reichen die Regel zur Aufhebung der Zugbindung zu ändern:

Nämlich nicht 20 Minuten Verspätung am Ziel erwartet - erwarten kann ich das nämlich immer, genau wie das der Zug pünktlich ist.

Es sollte einfach heißen bei einer angekündigten Verspätung am Start von 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben, so wird es bereits heute von vielen Personalen kommuniziert.

Und ob ein Zug ab Bahnhof x 20 Minuten Verspätung hatte lässt sich nunmal nur mit ja oder nein beantworten, da braucht niemand den Zuglauf auf Details überprüfen.

Könnte die DB Fernverkehr AG machen, damit würden die Regelungen zu FGR aber komplizierter, denn ab 60 Minuten sind die EU-FGR relevant, wo "vernünftigerweise" davon ausgegangen werden muss, dass die Verspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag
60 Minuten oder mehr betragen wird.
Deshalb hat die DB Fernverkehr AG im Zusammenhang mit der Verspätung auch von "vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss" geschrieben.


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