Keine BB-Änderung 3 Tage statt 1 Jahr (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 15.07.2026, 17:36 (vor 7 Tagen) @ stevens

Und aufgrund genau dieser Strategie (Kaufen von günstigen Tickets in der Hoffnung dass dann zum Beispiel aus drei billigen Tickets ein flexibel einsetzbares Ticket wird) könnte ich mir vorstellen, dass die Beförderungsbedingungen irgendwann dahingehend geändert werden, dass man die Reise bpsw. innerhalb von 3 Tagen nachholen darf (aber nicht ein Jahr).

Das kann ich mir nicht vorstellen, da es erstens rechtswidrig wäre, in den Fällen des Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (60min. Ankunftsverspätung) den Zeitraum der Weiterbeförderung enger einzugrenzen, vgl. das EuGH-Urteil zu Qatar-Airways, 16.1.25, Az. C‑516/23, Rn. 64, und zweitens die DB AG vertraglich an die Umsetzung gebunden ist, vgl. https://euroconsum.eu/de/klagen/nach-50-stunden-streik-euroconsum-mahnt-deutsche-bahn-w...

Man müsste dann also nach 20 und 60min. differenzieren, also dass bei 60 weiterhin später gefahren werden kann.
Man könnte die Schwelle auch grundsätzlich von 20min. auf 60min. anheben. Dann wäre es aber nicht mehr einheitlich zum Inlandsnahverkehr (schwierig zu kommunizieren).


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