FGR bei Fahrt Deutschland - Polen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 21.05.2026, 13:21 (vor 17 Stunden, 57 Minuten) @ KBD_1880
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 21.05.2026, 13:25

Ich hatte einen solchen Fall im Jahr 2024 und wurde vom Servicecenter Fahrgastrechte an den ausländischen Beförderer verwiesen, der die Erstattung meiner Auslagen für die Hotelübernachtung ablehnte.

Kein Verweis sondern Weiterleitung nehme ich an.

Kann ich auch nachvollziehen, weil warum sollte ein Eisenbahnunternehmen im Ausland darüber einstehen, wenn es hier in Deutschland nicht läuft?

Das könnte ich auch nachvollziehen, würden es die Auslandsbahnen umgekehrt nicht genauso machen, wenn einer "ihrer" Kunden wegen einer Verspätung in Polen in Deutschland strandet.

Ansonsten fürchte ich, dass bei einer anderen Handhabung (also dass stets der Verursacher haftet), der Hilfeleistungspflicht vor Ort noch viel schlechter als eh schon nachgekommen würde, weil dann nach der Logik stellen wir ihm das Hotel nicht unentgeltlich, verlangt er wenn überhaupt dann nur von einer anderen Bahn den Ersatz der Ausgaben gleich ein doppelter Anreiz bestünde, gestrandete Fahrgäste konsequent abzuwimmeln.

Habe meinen Anspruch gegen die DB Fernverkehr dann weiterverfolgt und ihn schließlich mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt bekommen. Vor Gericht gab sich die DB dabei kleinlaut und erfüllte den Anspruch, um Erledigung herbeizuführen.

Den verspäteten/ausgefallenen Beförderer kann man auch in Regress nehmen, ja (fehlt in meiner Liste). Mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, dass Aufwandsersatz nichts mit dem Ticketaussteller zu tun hat.

Ich hatte btw schon mehrfach Fälle, in denen ich aufgrund Verspätungen von SNCF oder ÖBB, bei der DB deutsche Hotelkosten geltend gemacht habe. Diese Anträge sind vom SC FGR bislang immer positiv entschieden worden.


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