Erstattung bei Fahrtabbruch (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 08.05.2026, 18:57 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 21 Min.) @ плацкарт

Muss die abgebrochene Fahrt nicht zum Anfangsbahnhof zurückgeführt haben?

Nicht unbedingt. Auf dieser Seite der DB steht dazu:

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie
– von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
– sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
– sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.

Der Fall "Abbruch ohne Rückfahrt" ist also weiterhin vorgesehen. Allerdings nicht beim Antrag der Erstattung über den Navigator und neuerdings auch nicht mehr auf dem Papierformular, jedenfalls nicht auf dem von der DB-Homepage. Bevor wir wieder neu anfangen zu diskutieren:
Link 1 (2025)
Link 2 (2024)
Link 3 (2022)


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