Wann gilt die Reise als abgebrochen? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 11.05.2026, 09:49 (vor 22 Stunden, 51 Minuten) @ Mike65

Wird ein Anschluss verpasst und die Zugbindung aufgehoben, bis wann darf ich dann die Reststrecke noch fahren? Noch bis zu einem Jahr? Oder wird die Reise dann seitens der DB als abgebrochen gewertet und mir bleibt nur noch der Antrag auf Erstattung?

In meinen Augen zweiteres.

Ich halte es nicht für zutreffend, dass man das Ticket im Fall des Fahrtabbruchs noch für den Rest der Strecke beliebig zu einem späteren Zeitpunkt nutzen darf. Lasse mich hier aber gern widerlegen.

Nach meinem Verständnis gilt diese Regelung aber nur für gar nicht angetretene Reisen. Bei Abbruch kommt nur die Erstattung in Frage. Kehrt man an den Ausgangsbahnhof zurück, gibt es den vollen Preis zurück. Bleibt man an dem Abbruchort, bekommt man den Anteil für die nicht genutzte Strecke, wobei das prozessual nach wie vor nicht so recht umgesetzt zu sein scheint (Antrag nur manuell, Entscheid sehr willkürlich und oft gibt es dann doch den ganzen Fahrpreis zurück, aber nicht immer).


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