Weiterreise bis zu einem Jahr später möglich (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 11.05.2026, 21:03 (vor 21 Stunden, 18 Minuten) @ zettelbox

Wird ein Anschluss verpasst und die Zugbindung aufgehoben, bis wann darf ich dann die Reststrecke noch fahren? Noch bis zu einem Jahr? Oder wird die Reise dann seitens der DB als abgebrochen gewertet und mir bleibt nur noch der Antrag auf Erstattung?

In meinen Augen zweiteres.

Ich halte es nicht für zutreffend, dass man das Ticket im Fall des Fahrtabbruchs noch für den Rest der Strecke beliebig zu einem späteren Zeitpunkt nutzen darf. Lasse mich hier aber gern widerlegen.

Nach meinem Verständnis gilt diese Regelung aber nur für gar nicht angetretene Reisen. Bei Abbruch kommt nur die Erstattung in Frage.

Wie kommst Du darauf?
Du kamst schonmal bereits mit derlei These in diesem Thread.
Daraufhin wurdest Du korrigiert von Co_Tabara-98.

vgl.

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer
Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag
mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte,
gegenüber dem EVU, dass die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet,
unverzüglich die Wahl zwischen
(i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder
(ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt.


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