FGR-Entschädigung bereits ab +57 (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 05.11.2025, 00:19 (vor 32 Tagen) @ michael_seelze

Das Servicecenter Fahrgastrechte arbeitet mit einer Verspätungstoleranz von 3 Minuten, d.h. ab +57 Minuten Verspätung werden 25% als Entschädigung gezahlt.

Das SC FGR macht das aber erst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil aufgrund von Messungenauigkeiten.

..liegt ja schon ein paar Jahre zurück.

Hier der Beitrag von Dir vom April 2015 mit Verweis auf VG Köln vom 15.02.2013,
https://www.ice-treff.de/index.php?id=344911


..leicht ärgern könnte man sich dann bei Ankunft mit leicht unter +57 ;)


Dass ich mit +57, +58 und +59 mit eigenen Füßen auf den Bahnsteig stand (wenn als erster ausgestiegen)
hatte ich erheblich häufiger als Ankünfte mit +51, +52, +53, +54..
..gleicht sich dann halt aus.

--

da fällt mir ein, ich könnte mal die +60 des ICE vorletztes Wochenende einreichen
und die +92 wegen Personen im Gleis von vor einem Monat wenigstens versuchen (wg. höherer Gewalt wohl eher wenig Aussicht..).

Bei den -7 & -8 droht mir keine nachträgliche Zuzahlung um 25%? oder kommt da noch was?
Die Entschuldigung kam da immerhin per Durchsage.


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