Bei der Rheinbahn anders? - "Rheinbahnspezifisches" (Allgemeines Forum)

paisadar, Sonntag, 05.10.2025, 20:47 (vor 74 Tagen) @ Junior

Hier steht es explizit anders:

https://www.rheinbahn.de/fahren/zusatzleistungen/mobilitaetsgarantie

Ist das dann Rheinbahn-spezifisch?

Mir fallen beim Lesen der Beschreibungen der Rheinbahn tatsächlich zwei "Rheinbahn"-spezifische Dinge auf:

- Entgegen der grundsätzlichen Bedingungen ist es wohl tatsächlich nicht notwendig 20 Minuten an der Haltestelle noch zu warten

- Kosten für Fahrdienste, z.B. Uber, werden scheinbar ebenfalls erstattet?!?
Das ist interessant, da grundsätzlich seit Beginn 2025 Uber-Kosten nicht mehr erstattet werden sollen. Widersprüchlich wirkt, dass beim Klick auf "Zum digitalen Erstattungsantrag" man auf die "mobil.nrw"-Seite gelangt, wo man unter "Rechtliche Fragen..." zustimmen muss, dass Uber nicht mehr erstattet wird.


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