Punkt 9.2.2 BB (Allgemeines Forum)

AndyO, Montag, 29.09.2025, 20:36 (vor 44 Tagen) @ JeDi

Ist das identisch für Flexpreise?


Nein. Bei Flexpreisen gibts ja einen Differenzbetrag, der erstattet wird.

Ich hab's nur theoretisch mit den Fahrgastrechten geklärt. Es wird die Differenz des flexiblen Tickets für die betroffenen Strecke gebildet. Der Differenzbetrag wird bis maximal 20 Euro erstattet. Das Erstattungsformblatt sieht diesen Fall nicht vor. Ich hätte mich begleitend formlos erklären müssen. War mir dann zu umständlich.


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