Ich bin sehr sicher ... (Allgemeines Forum)

Aphex Twin, Donnerstag, 14.08.2025, 19:19 (vor 121 Tagen) @ Garfield_1905

Der Nachteil der Rechtsform der AG, der Minister kann den Bahnchef nicht entlassen, das kann nur der Aufsichtsrat - und in dem sitzen zur Hälfte Gewerkschaftsvertreter und zur anderen Hälfte Vertreter, die seitens des Bundes nominiert und in der Hauptversammlung gewählt werden. Wie da diesbezüglich die Mehrheitsverhältnisse sind - unklar -, zudem bedarf es einer Sitzung des Aufsichtsrates.


... das dem Verkehrsminister die Situation auch ohne Deine Klarstellung bekannt sein dürfte. ;-) Die Maßnahme dürfte somit mit den zuständigen Stellen abgestimmt sein.

Ein Teil der Eigentümer-nominierten Aufsichtsratmitglieder sind in verschiedenen Ministerien beschäftigte Mitarbeiter, andere aktive Politiker (teilweise beides bei Staatssekretären), der Rest externe Fachleute. Bei Mitarbeitern sollte eine gewisse Weisungsbefugniss durch deren Vorgesetzte bestehen. Bei Politikern wird man sich auch normalerweise nicht der politischen Führung verweigern, die externen Vertreter werden sich auch nur sehr selten gegen die Anteilseigner stellen.

Und da im Zweifelsfall der Aufsichtsratsvorsitzende ein Part brechen kann haben die Arbeitnehmervertreter kein Vetorecht (es sei den für bestimmte Entscheidungen sind größere Mehrheiten vorgeschrieben).

Aber natürlich redet man als Eigentümer mit den Arbeitnehmvertretern und wird meistens auf deren Bedenken mit Rücksicht nehmen.


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