Wagen und Lok müssen im jeweiligen Land zugelassen sein (Allgemeines Forum)

ffz, Sonntag, 29.06.2025, 10:39 (vor 19 Tagen) @ BGSMH

Hallo,

die Wagen und die Lok und die entsprechende Kombination (Türsteuerung, Heizstrom,...) müssen im jeweiligen Land zugelassen sein, damit das EVU, sofern es in dem Land zugelassen ist, dort Fahrgäste oder Güter befördern darf.

Entweder man hat dafür RIC Wagen für den Reisezugverkehr, oder RIV Wagen für den Güterverkehr, wobei das heute kaum noch ein Hersteller macht, weil das sehr aufwändig ist, oder man muss mit den Fahrzeugen eine Einzelzulassung, für das jeweilige Land machen.

So waren ja auch in Deutschland bei den IC-Wagen nicht alle Wagen Auslandsfähig, bzw in allen Ländern zugelassen. Das hängt dann aber eher an so Themen wie Heizstrom und Türsteuerung (da ist Italien sehr speziell und ein echter Alptraum für eine Zulassung), wie an der grundsätzlichen Möglichkeit.

Die DB IC Wagen mit Klimaanlage mit entsprechender Auslandszulassung kamen mindestens in folgende Länder:

Italien, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Österreich

Gruß


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