Regelung zur späteren Weiterfahrt gilt auch für Zeitkarten (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 25.06.2025, 12:40 (vor 21 Tagen) @ ruvox
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 25.06.2025, 12:43

An dieser Stelle finde ich es aber umso fraglicher, wie man nachweisen soll, dass man eine betroffene Verbindung fahren wollte.

Muss man nicht. Man muss halt (analog Entschädigungsantrag) die Verbindung nennen können, auf der die (zu erwartende) Verspätung aufgetreten ist.

Ich würde hierzu einen Screenshot/Scrollshot anfertigen von der Verbindung, die genutzt werde sollte, inkl. Tag, Uhrzeit, Verspätungsprognosen und diesen bei einer Rückfrage vorzeigen. Damit dürfte die Anspruchsberechtigung nachgewiesen sein. Die Reiseabsicht selbst muss nicht nachgewiesen werden.


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