Re an Coldcupofcoffee (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Dienstag, 24.06.2025, 21:37 (vor 22 Tagen) @ EDO

Dass bei höherer Gewalt grundsätzlich keine Fahrgastrechte gelten würden, ist ein nicht auszurottender Mythos. Das Einzige, was es dann nicht gibt, ist die Entschädigung bei Verspätung. Natürlich gilt in einem solchen Fall auch die Aufhebung der Zugbindung. Alles andere würde ja bedeuten, dass das Geld für die Fahrkarte weg ist, da die Zugbindung gar nicht mehr eingehalten werden kann. Die BB machen da auch überhaupt keinen Unterschied nach Verspätungsgründen.


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