Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift (Allgemeines Forum)

sibiminus, Montag, 23.06.2025, 23:02 (vor 170 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von sibiminus, Montag, 23.06.2025, 23:04

Was ich damit meine ist, dass der Anspruch dem Reisenden zusteht aus Richtung der DB, nicht demjenigen der das Ticket bezahlt hat.

Ja ganz genau! Was ich damit meine: Es ist nicht eingängig oder logisch, stumpf auf das BahnBonus-Konto vom Reisenden zu entschädigen, wenn bei entgeltlich erworbenen Fahrkarten hingegen eben dies nicht passiert, sondern Alternativen ermöglicht werden.

Genau deswegen geht eben das Geld nicht stumpf auf das Zahlungsmittel retour, sondern du kannst Gutschein wählen oder Bankverbindung angeben.

Warum dann nicht auch bei BahnBonus-Punkten so handhaben?

Das du dann ggf. durch deinen Arbeitgeber gezwungen bist die Entschädigung diesem zukommen zu lassen, weil das ganze Arbeitszeit und somit für dich kein Schaden war, steht auf einem anderen Blatt.

Auch gerade dafür lässt sich (bei Gelderstattungen) die Angabe eines abweichenden Kontoinhabers nutzen. Zugegeben, bei BahnBonus-Punkten sähe ich diesen Use-Case nicht.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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