Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 23.06.2025, 10:08 (vor 180 Tagen) @ zettelbox

Dem kann ich höchstens bei der Entschädigung für Verspätung (mehr als eine bzw. mehr als zwei Stunden) folgen.

Die Rede war hier als erstes einmal von Entschädigungen, nicht von Erstattungen.

Bei Zugausfällen

-> Entschädigung, es sei denn du meinst damit Fahrtabbruch oder nicht-Antritt. Auch dort hat aber den Schaden ja der Reisende, nicht derjenige der die Fahrt bezahlt hat. Schließlich ist der Reisende nicht befördert worden

, nicht nutzbarer Reservierung

muss der Reisende stehen, nicht derjenige der die Reservierung bezahlt hat.

Wieso sollte die Erstattung dem Reisenden zustehen und nicht dem Käufer?

Weil in den meisten Fällen der Reisende dadurch den Schaden hatte, nicht derjenige, der für die Leistung bezahlt hat.
Das ganze in Abgrenzung zum tariflichen Storno, wo die Erstattung dann - gerade bei den personalisierten Tickets - auf die ursprüngliche Zahlungsart geht, oder Gutscheine an den Buchenden. Müsste auch bei Schalter-Stornos eigentlich so sein.


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