Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 23.06.2025, 10:13 (vor 171 Tagen) @ gnampf

-> Entschädigung, es sei denn du meinst damit Fahrtabbruch oder nicht-Antritt.

Ja, natürlich. Geht aus dem Kontext denke ich klar genug hervor.

Auch dort hat aber den Schaden ja der Reisende, nicht derjenige der die Fahrt bezahlt hat. Schließlich ist der Reisende nicht befördert worden

Sehe ich anders. Der Käufer ist Vertragspartner und hat Anspruch auf Erfüllung des Werkvertrags, also steht bei Nichtantritt etc. auch diesem die Erstattung zu.

, nicht nutzbarer Reservierung

muss der Reisende stehen, nicht derjenige der die Reservierung bezahlt hat.

Das ist blöd für den Reisenden, die Erstattung der nicht erbrachten Leistung ist aber keine Entschädigung für ausgefallenen Komfort. Insofern steht dies rechtlich m.E. eindeutig dem Vertragspartner, also dem Käufer, zu.

Lediglich bei der Entschädigung, die ja die Unannehmlichkeiten durch Zahlung einer Geldprämie ausgleicht, hat hier eine andere Logik.

(Das ist ja auch der Grund, warum die Entschädigung in Bezug auf den ursprünglichen Fahrkartenpreis nicht ganz durchgängig Sinn ergibt. Im Bereich der Airlines gibt es Zahlungen, die völlig entkoppelt sind von den Kosten des Tickets. Ich kann aber gute Gründe für beide Ansätze verstehen.)

Wieso sollte die Erstattung dem Reisenden zustehen und nicht dem Käufer?


Weil in den meisten Fällen der Reisende dadurch den Schaden hatte, nicht derjenige, der für die Leistung bezahlt hat.

Und nochmal, aus oben genannten Gründen, sehe ich das komplett anders.


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