Freifahrt Flex - Änderung bei FGR-Punktegutschrift (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 23.06.2025, 09:56 (vor 171 Tagen) @ gnampf

nicht ganz. Dort kannst du einen abweichenden Kontoinhaber angeben bzw. den Gutscheincode weitergeben. Gutgeschriebene BahnBonus-Punkte hingegen sind nicht übertragbar.


Was ich damit meine ist, dass der Anspruch dem Reisenden zusteht aus Richtung der DB, nicht demjenigen der das Ticket bezahlt hat. Genau deswegen geht eben das Geld nicht stumpf auf das Zahlungsmittel retour, sondern du kannst Gutschein wählen oder Bankverbindung angeben.
Das du dann ggf. durch deinen Arbeitgeber gezwungen bist die Entschädigung diesem zukommen zu lassen, weil das ganze Arbeitszeit und somit für dich kein Schaden war, steht auf einem anderen Blatt.

Dem kann ich höchstens bei der Entschädigung für Verspätung (mehr als eine bzw. mehr als zwei Stunden) folgen.

Bei Zugausfällen, nicht nutzbarer Reservierung wegen verpasstem Anschluss etc. verstehe ich die Logik aber nicht. Wieso sollte die Erstattung dem Reisenden zustehen und nicht dem Käufer?


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