Scheibe einschlagen (Allgemeines Forum)

geko, München, Sonntag, 11.07.2010, 20:52 (vor 5836 Tagen) @ ICE-T-Fan

Ich wette, dass dann auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung folgen wird..

Eine Anzeige mag folgen, großartige Ermittlungen oder gar eine Verurteilung nicht. Gilt z.B. auch für den Fall, dass der Fahrgast einen Schaffner, der ihn am Einschlagen hindern will, beim Abwehren verletzt. Notwehr/Nothilfe/Gefahrenabwehr.


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