KCi in 2. Kl. mit Ticket 1. Kl. möglich, ggf. zulässig (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 01.05.2025, 02:22 (vor 234 Tagen) @ JeDi

Auf gesetzlicher Ebene, sprich im Strafrecht, also EBE würde das Unternehmen natürlich nicht weit kommen - scheitert zuvor ja schon am gesundem Menschenverstand, der Grundlage unseres Recht ist.

Das EBE ist nicht „gesetzliche Ebene“, sondern reines Zivilrecht.

gewiss.

Dieses hier dann vor Gericht einklagen zu wollen, ..s.o.

In aller Regel bzw. in nahezu sämtlichen Fällen werden eh die Fahrgäste mit 1. Klasse Ticket (Super) Sparpreis auch in eben jener 1. Klasse Platz nehmen.
Damit ist eh schon dem Sinn der Zugbindung genüge getan.

In aller Regel (nämlich in weit über 70% der Fälle) nutzen auch Reisende mit einem Flexpreis den Zug, den sie bei der Buchung ausgewählt haben. Also Zugbindung abschaffen?

Flexpreis-Tickets haben keine Zugbindung.
Insofern ist auch hier dem Flexpreis genüge getan - es steht ihnen vom Grundsatz her weiter frei, jeden Zug des Tages zu wählen
und eben bei kurzfristiger Buchung ggf. günstiger fahren zu können als mit einem etwaigen zuggebundenen Ticket (eben bei Vorhandensein entsprechender BahnCard).
Aktuell bis Ende September ja gar in Begleitung.

vor allem verliert man mit derlei Programmierung nichts.

... Dass im Regelfall 1. Klasse-Fahrkarten in der 2. Klasse nicht beanstandet werden, ist mir auch klar... Trotzdem würde ich dann halt das Personal entscheiden lassen, ob es das akzeptiert oder nicht; und nicht dem Reisenden vorgaukeln er hätte eine gültige Fahrkarte.

klingt plausibel, wie auch immer derlei Gedankengänge zustande gekommen seien,
wie zuvor ja erläutert wurde,
wird sich das Personal nach dem gesundem Menschenverstand richten.
Da verlieren sie nicht an Glaubwürdigkeit, sie gewinnen an Glaubwürdigkeit.


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