KCi in 2. Kl. mit Ticket 1. Kl. möglich, ggf. zulässig (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 01.05.2025, 01:44 (vor 235 Tagen) @ Henrik

Auf gesetzlicher Ebene, sprich im Strafrecht, also EBE würde das Unternehmen natürlich nicht weit kommen - scheitert zuvor ja schon am gesundem Menschenverstand, der Grundlage unseres Recht ist.

Das EBE ist nicht „gesetzliche Ebene“, sondern reines Zivilrecht.

In aller Regel bzw. in nahezu sämtlichen Fällen werden eh die Fahrgäste mit 1. Klasse Ticket (Super) Sparpreis auch in eben jener 1. Klasse Platz nehmen.
Damit ist eh schon dem Sinn der Zugbindung genüge getan.

In aller Regel (nämlich in weit über 70% der Fälle) nutzen auch Reisende mit einem Flexpreis den Zug, den sie bei der Buchung ausgewählt haben. Also Zugbindung abschaffen?

vor allem verliert man mit derlei Programmierung nichts.

Glaubwürdigkeit, wenn die Zugrevision (letztens tatsächlich mal wieder erlebt) das „Falschparken“ beanstandet? Dass im Regelfall 1. Klasse-Fahrkarten in der 2. Klasse nicht beanstandet werden, ist mir auch klar, dafür brauch ich auch deinen Roman nicht. Trotzdem würde ich dann halt das Personal entscheiden lassen, ob es das akzeptiert oder nicht; und nicht dem Reisenden vorgaukeln er hätte eine gültige Fahrkarte.

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Weg mit dem 4744!


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