Langsam... (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Montag, 14.04.2025, 08:13 (vor 8 Tagen) @ 611 040

Selbst wenn, wäre das kein Grund die Erstattung abzulehnen. Wenn die DB es so kommuniziert dann darf ich mich als Kunde darauf verlassen.

Die Bahn hat nur kommuniziert, dass die Verbindung nicht mehr fahrbar ist.
Das berechtigt dazu, mit dem Ticket andere Züge zu benutzen. Ein Recht auf Rücktritt/Erstattung erwächst daraus nicht.

Lehnt die Bahn in diesem Fall eine Erstattung ab, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum