Verbindung nicht mehr fahrbar, kann ich stornieren (Fahrkarten und Angebote)

Christoph, Samstag, 12.04.2025, 20:16 (vor 9 Tagen) @ ICE920

Ein Rücktritt von der Reise ist erst bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten möglich.


Jain, das ist die Regelung nach den offiziellen Fahrgastrechten. Das Online-Formular erwähnt reinen Zugausfall auch als ausreichenden Grund für einen Rücktritt. Wurde bei mir bisher auch immer bei unter 60min erstattet.

Danke.
D.h. ich kann versuchen, bei Nichtnutzung die Entschädigung des Fahrpreises zu beantragen,
allerdings erst nachdem ich die Reise nicht angetreten habe.
Ist das richtig?
Oder kann ich im voraus schon zurücktreten, und wenn ja, wie?


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