Mittlerweile klar (Allgemeines Forum)

FrankS, Mittwoch, 26.03.2025, 18:34 (vor 537 Tagen) @ FrankS

In den BB steht weiterhin nur "zu einem späteren Zeitpunkt". Ein Jahr leitet sich wohl aus der Verjährungsfrist in der EU-Fahrgastrechteverordnung (Art. 60 Abs. 2) her.


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