Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich? (Allgemeines Forum)

Dieter4711, Sonntag, 26.11.2023, 13:10 (vor 1023 Tagen) @ EK-Wagendienst

In den FGR Bestimmungen steht: "--- zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ... ".
Das würde prinzipiell bedeutet "Irgendwann einmal". Ggf. vielleicht auch erst in einem Jahr oder noch später.


Das versuchst du uns hier immer zu verkaufen, weil du das wohl gerne möchtest, aber Erfahrungen gibt es keine.

Das müsste mal gerichtlich geklärt werden, denn eine klaren Aussage gibt es nicht.

Ich möchte nicht "verkaufen, was ich gerne hätte", sondern das was "formuliert wurde". Stellen wir und doch einfach mal einen Bahn-Kunden vor, der einmal im Jahr aus München zum Patenonkel in Hamburg fährt um dessen Geburtstag zu feiern. Wenn die ursprüngliche Fahrt nicht stattfinden kann, wäre der nächste und für den Kunden vernünftige Zeitpunkt eben ein Jahr später.

Und wenn die Urheber des Regelwerkes etwas anderes gewollt hätten, hätten Sie ganz klar formulieren können: Der Fahrgast darf bei Entfall der Zugbindung die Fahrt zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt antreten, spätestens jedoch bis (zum Erscheinen eines neuen Fahrplans ODER
spätestens jedoch eine Woche nach ursprünglich geplantem Reisezeitpunkt ODER ...).


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