Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.11.2023, 12:39 (vor 1023 Tagen) @ Dieter4711

In den FGR Bestimmungen steht: "--- zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ... ".
Das würde prinzipiell bedeutet "Irgendwann einmal". Ggf. vielleicht auch erst in einem Jahr oder noch später.

Das versuchst du uns hier immer zu verkaufen, weil du das wohl gerne möchtest, aber Erfahrungen gibt es keine.

Das müsste mal gerichtlich geklärt werden, denn eine klaren Aussage gibt es nicht.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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