1. Klasse nicht verfügbar - Zugbindung? (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Dienstag, 25.03.2025, 12:40 (vor 261 Tagen)

Ich hatte am vergangenen Wochenende eine Diskussion mit einem Mitfahrer, der sich beklagte, dass er sein extra gebuchtes 1. Klasse-Ticket wegen des kurzfristigen Ausfalls des erstklassigen Wagens nicht nutzen könne und er nur eine läppische Entschädigung bekäme. Auf meine Frage, warum er nicht einen früheren/späteren Zug genommen hat, meinte er, dass das mit einer zuggebundene Fahrkarte nicht möglich sei.

Ich sehe das anders:

Laut DB-Beförderungsbedingungen sind (Super)Sparpreise nicht nur zug- sondern auch klassengebunden, d.h. mit einer Fahrkarte der ersten darf man sich nicht in einen Wagen der zweiten Klasse setzen:

2.6.1 Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung.

Führt der Zug keine 1. Klasse, wäre das Ticket daher dort nicht gültig und der Zug dürfte strenggenommen nicht genutzt werden. Das käme einen Zugausfall gleich, was automatisch zur Aufhebung der Zugbindung führt. Allerdings fehlt der Klassenausfall unter den Gründen für die Aufhebung der Zugbindung.

Was ist richtig?


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